Lungenschäden durch Radon: Neue gesetzliche Regelung zum Schutz vor Radon in Innenräumen

Radon ist nach dem Tabakrauch die wichtigste Ursache für Lungenkrebs. Über die Atmung nehmen wir Radon und die an winzige Partikel gehefteten Folgeprodukte auf. In der Lunge führt der radioaktive Zerfall zur Bestrahlung der Lungenzellen. Je höher die Radonkonzentration in der Raumluft ist, und je länger wir uns dort aufhalten, desto höher wird das Risiko, an Lungenkrebs zu erkranken.

Die größte Quelle für Radon ist der umgebende Bauuntergrund eines Gebäudes. Der Transport von Radon aus dem Erdreich in ein Gebäude kann meist auf zwei Ursachen zurückgeführt werden: eine undichte Gebäudehülle und den sogenannten „Kamineffekt“. Warme Luft, die im Haus aufsteigt, bewirkt in den unteren Geschoßen und im Keller einen kaum spürbaren Unterdruck von wenigen Pascal, der eine Sogwirkung auf Radon ausübt: kalte, radonhaltige Bodenluft wird in das Hausinnere gesaugt.

Das neue Strahlenschutzgesetz, dass am 31.12.2018 in Kraft getreten ist, legt erstmals einen verbindlichen Referenzwert von 300 Bq / m3 für die Aktivitätskonzentration von Radon in der Raumluft an, der für alle Innenräume gilt. Eine Radonmessung kann problemlos mit kleinen, passiven Messgeräten durchgeführt werden, die für mehrere Monate in der Heizperiode ausgelegt werden. Eine Messung kostet ca. 60 Euro. Die Firma Dosimetrics Gmbh beispielsweise ist eine durch das Bundesamt für Strahlenschutz anerkannte Messstelle, die geeignete Messgeräte anbietet.