Zustiftung

Mit einer Zustiftung haben Sie die Möglichkeit, die von Ihnen ausgewählte Organisation bereits zu Lebzeiten gezielt und wirkungsvoll zu fördern. Im Gegensatz zur klassischen Spende fließen Mittel, die zugestiftet werden, direkt in den Vermögensstock,  wo  sie gewinnbringend angelegt werden. Durch die damit verbundene Erhöhung ihres Vermögens erzielt die Stiftung langfristig höhere Erträge und kann somit ihre Zwecke nachhaltiger verfolgen.
 
Wie bei der klassischen Spende können Sie Geldbeträge sowie Sachwerte (Immobilien, Wertpapiere) in jeder Größenordnung zustiften. Bei einer Zustiftung sieht der Gesetzgeber besondere steuerliche Vorteile vor. Bis zu 1 Mio. Euro können  im Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun Jahren geltend gemacht werden.

Kuratoriumsmitglied und Zustifterin Dr. Liselotte Dreusicke legte beispielsweise genau fest, was mit den Mitteln aus ihrer Zustiftung geschehen soll. Zum Muster der Zustiftung der Familie Dreusicke